Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Regeln für die Zusammenarbeit — verständlich formuliert, für Unternehmer:innen.
1. Geltungsbereich
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen – nicht an Verbraucher. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Diese AGB gelten für alle Verträge über Websites, KI-Software, GEO-Optimierung sowie damit verbundene Pflege- und Beratungsleistungen zwischen Rudolf Latikan (LATIKAN, „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden („Auftraggeber"). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z. B. E-Mail) zustande, nicht bereits durch die Anfrage oder ein Angebot allein.
Leistungen, die als „auf Anfrage" gekennzeichnet sind, werden individuell kalkuliert und in einem gesonderten Angebot festgehalten. Festpreise gelten ausschließlich für den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang. Mehraufwand, der über diesen Umfang hinausgeht (z. B. nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Funktionen), wird nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet und bedarf vor Ausführung der Freigabe des Auftraggebers in Textform.
3. Leistungsumfang und Änderungswünsche
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem zugrundeliegenden Angebot. Änderungs- und Erweiterungswünsche während der Projektlaufzeit werden einvernehmlich besprochen; wirken sie sich auf Aufwand, Preis oder Termin aus, wird dies vor Umsetzung schriftlich festgehalten.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer, zur Verfügung. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nach, gerät er gemäß § 642 BGB in Annahmeverzug; der Auftragnehmer kann in diesem Fall eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag gemäß § 643 BGB kündigen.
5. Vergütung und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise: 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, die restlichen 50 % bei Abnahme. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 2, 5 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
6. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Werk innerhalb einer angemessenen, vom Auftragnehmer gesetzten Frist abzunehmen, sofern es vertragsgemäß erstellt wurde. Erfolgt die Abnahme nicht fristgerecht, ohne dass der Auftraggeber innerhalb der Frist mindestens einen Mangel schriftlich benennt, gilt das Werk gemäß § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Die produktive Nutzung des Werks (z. B. Livegang der Website, Einsatz der Software im Betrieb) gilt ebenfalls als Abnahme.
7. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte am fertigen Werk erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Wiederverwendbare Eigenbausteine, Frameworks, Vorlagen und generelles Know-how des Auftragnehmers, die nicht speziell nur für diesen Auftrag entwickelt wurden, verbleiben beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des gelieferten Werks. Enthaltene Open-Source-Bestandteile unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Werk als Referenz zu nennen und in gewöhnlichem Umfang (z. B. Portfolio, Website) zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht im Einzelfall widerspricht.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie zu Unrecht verweigert, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, in denen die gesetzliche Frist gilt.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ein pauschaler Ausschluss der Haftung findet nicht statt.
10. Einsatz von KI-Werkzeugen
Bei der Erstellung von Inhalten, Texten, Bildern oder Code können KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass rein KI-generierte Bestandteile nach aktueller Rechtslage ggf. keinen oder nur eingeschränkten urheberrechtlichen Schutz genießen. Für das Erreichen bestimmter Suchmaschinen- oder KI-Sichtbarkeits-Rankings (SEO/GEO) kann keine Garantie übernommen werden, da diese von Algorithmen Dritter abhängen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
11. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb anrechnen lassen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Kassel. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 23. September 2026